GKV- versichert und trotzdem Privatpatient! Wie geht das?

Die Kostenerstattung ist seit 2004 ein Patientenrecht. Jeder gesetzlich Versicherte kann bei seiner Kasse das Prinzip Kostenerstattung wählen. Er gilt dann bei allen Ärzten als Privatpatient und erhält eine Rechnung nach deren Gebührenordnung. Die Kostenerstattung ermöglicht daher den Zugang zu allen medizinischen Leistungen.

Die Wahl der Kostenerstattung ist jedoch mit finanziellen Risiken verbunden. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nicht die volle Rechnung des Arztes. Mit einer Kostenerstattungsversicherung (K.E.V) schließen Sie diese Deckungslücke. Dr. Rinner & Partner haben sich auf die Beratung und Vermittlung von Kostenerstattungsversicherungen spezialisiert und können Ihnen einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Versicherungsmöglichkeiten geben. Hier können Sie eine Beratung zur K.E.V anfordern:
Dr. Rinner und Partner, Kostenerstattungsversicherung  (Ed. 15.7.2021: Link nicht mehr gültig) Siehe auch: Kostenerstattung für gesetzlich krankenversicherte Patienten