– auch wenn wir Sie gern unterstützen möchten
Immer wieder kommt es vor, dass Patientinnen und Patienten bei uns anfragen, ob wir ein Privatrezept „noch schnell“ auf ein früheres Datum ausstellen können – zum Beispiel weil das Medikament bereits vor Tagen gebraucht wurde, weil eine Rechnung bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden soll oder weil ein Rezept schlicht vergessen wurde.
Wir verstehen solche Situationen gut. Und ganz klar: Unser Ziel ist immer, Sie so unkompliziert und zuverlässig wie möglich zu unterstützen. Gerade im Alltag, wenn Termine eng sind, Medikamente dringend benötigt werden oder organisatorisch etwas durcheinander geraten ist, wünschen sich viele eine schnelle Lösung.
Ein Rezept ist ein rechtliches Dokument
Was viele nicht wissen: Ein Rezept ist nicht nur ein Stück Papier, sondern ein medizinisches und rechtliches Dokument.
Mit dem Datum auf dem Rezept wird bestätigt, wann die ärztliche Entscheidung getroffen wurde und ab wann ein Medikament oder eine Maßnahme verordnet wurde.
Aus diesem Grund gilt:
Ein Rezept muss immer mit dem tatsächlichen Ausstellungsdatum versehen sein.
Eine Rückdatierung ist rechtlich nicht erlaubt.
Warum ist das so streng geregelt?
Auch wenn es manchmal „nur“ nach einer Formalität aussieht: Die Datumsangabe ist Teil der korrekten Dokumentation. Eine absichtlich falsche Datierung kann rechtlich als unzulässige Veränderung einer Urkunde gewertet werden.
Hierbei geht es nicht darum, Patientinnen und Patienten Steine in den Weg zu legen – sondern um die verpflichtende Einhaltung klarer Regeln, an die wir als Ärztinnen und Ärzte gebunden sind.
Was wir stattdessen gern für Sie tun
Auch wenn wir ein Rezept nicht rückdatieren dürfen, lassen wir Sie natürlich nicht allein. In den meisten Fällen finden wir eine gute und pragmatische Lösung:
- Wir stellen Ihnen gern ein neues Rezept mit heutigem Datum aus.
- Wenn es um die Frage geht, seit wann Sie ein Medikament regelmäßig einnehmen, können wir das – wenn medizinisch korrekt – in Ihrer Akte oder auf einem Attest dokumentieren.
- Bei Dauerverordnungen oder bewährten Therapien kümmern wir uns um eine möglichst zügige Ausstellung, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Unser Anspruch: Hilfe – aber rechtssicher
Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen: medizinisch, menschlich und organisatorisch. Dazu gehört auch, transparent zu erklären, warum manche Dinge nicht möglich sind – selbst dann, wenn wir verstehen, dass es im Einzelfall „einfacher“ wäre.
Bitte haben Sie Verständnis:
Wir dürfen Rezepte nicht rückdatieren – wir helfen Ihnen aber sehr gern dabei, eine saubere und schnelle Alternative zu finden. Am einfachsten fordern SIe Rezepte, Atteste und Überweisungen einfach am notwendigen Tag an. Wenn Sie uns persönlich nicht erreichen können, dann erreichen Sie immer unsereren Anrufbeantworter oder unser Kontaktformular.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Rezept noch gültig ist oder wie Sie am besten vorgehen, sprechen Sie uns gern an.
Mit herzlichen Grüßen und vielem Dank für Ihr Verständnis
Ihr Praxisteam