Kostenerstattung für gesetzlich krankenversicherte Patienten

Wir nehmen nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Eine Behandlung auf Chipkarte ist deshalb nicht möglich.

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Patienten können jedoch seit 1. Januar 2004 das Kostenerstattungsmodell wählen.

Patienten, die das Kostenerstattungsmodell gewählt haben, genießen alle Rechte eines Privatpatienten. Voraussetzung ist, daß Sie Ihre Krankenkasse einmalig über die Wahl des Kostenerstattungsmodells informiert haben und vor der Behandlung von Ihrem Arzt entsprechend beraten wurden.

Die genauen Modalitäten sind in § 13 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuches geregelt (§13, SGB V ).

Wir unertstützen Sie gerne bei der Regelung der notwendigen Formalitäten.


Weitere Informationen zum Thema Kostenerstattung und Zusatzversicherung finden Sie z.B. hier: BKK, Google, Wikipedia, PVS.