Ein kurzer Hoffnungsschimmer, Bürokratie, Kopfschütteln – leider kein Aprilscherz!

Ganz kurz war ich wirklich positiv überrascht! Anfang der Woche wurden auf den Seiten der kassenärztlichen Bundesvereinigung detaillierte und gut gemachte Informationen für alle möglichen verschiedenen Impfszenarien in der Praxis veröffentlicht. Für alle Ärzte in Deutschland, Informationen wie und wo und wann man Impfstoff bestellen kann, wann man über die Lieferbarkeit informiert wird, wann er geliefert wird, wie man ihn lagern muss, wie man die Impfungen zubereitet, auf was man bei Hausbesuchs-Impfungen achten muss und wie die Priorisierungsregeln anzuwenden sind.

Ich dachte mir: ja, cool, genau so muss es sein: einfach, nachvollziehbar, unkompliziert! So kann es vielleicht doch noch was werden mit der deutschen Impfstrategie. Ich habe Impfstoff bestellt und die ersten 50 Patienten meiner schon lange fertigen Priorisierungsliste überprüft. Ich habe noch so viele Hausbesuchspatienten, die aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in die Impfzentren kommen können und die schwer glauben können, dass es die groß angekündigten mobilen Impfteams bei uns überhaupt nicht gibt! Ich habe mich für sie gefreut und war ganz euphorisch für die jetzt endlich startende Impfwelle. 

Nun ja, der Hoffnungsschimmer blieb ein Schimmer. Vorgestern Abend hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Videokonferenz mit dem Apotheker-Bundesverband unvermittelt beschlossen, dass Impfstoff vorerst nur an kassenärztliche Praxen geliefert werden darf. Dies solle durch eine Allgemeinverfügung des BMG geregelt werden, die zeitgleich mit der CoronaImpfV am 31.03.2021 bekannt gegeben wurde. Die neue Impfverordnung und Allgemeinverfügung treten heute am 1. April 2021 in Kraft. Die Allgemeinverfügung wird festlegen, dass Apotheken Covid-19-Impfstoffe nur an Kassenärzte abgeben dürfen und nicht mehr an Betriebsärzte und Privatärzte. Zuwiderhandeln ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs.1a Nr.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Apotheker, die Covid-Impfstoff an privatärztliche Praxen oder Betriebsärzte liefern, begehen eine Ordnungswidrigkeit und können dafür bestraft werden!!! So Deutsch!

Natürlich laufen der Privatärztliche Bundesverband, der Verband der Deutschen Krankenversicherer, der Verband der Betriebsärzte und die Bundesärztekammer Sturm gegen diesen erneuten Regelungswahn. Ich bin überzeugt, dass auch diese Regel bald wieder gekippt werden wird. Es wäre aber doch so sehr an der Zeit, endlich pragmatisch durchzugreifen, als in immer noch tieferen Regelungstiefen die Pandemiebekämpfung zu ersticken. 

1 Gedanke zu „Ein kurzer Hoffnungsschimmer, Bürokratie, Kopfschütteln – leider kein Aprilscherz!“

  1. Danke für Ihren Artikel "Kein Aprilscherz". Auf der BMG-Impf-Dashboard-Seite steht unter erreichte Meilensteine "Flächendeckende Impfungen in Hausarztpraxen, seit 07.04.2021". Offenbar sind für das BMG Privatärzte keine Hausärzte… Wie Sie schreiben: was für ein bürokratischer Unsinn! Bitte bleiben Sie trotzdem dran über Ihren Verband! 09.04.2021 Dr. Thomas Roth

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